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   SG Bayreuth, 23.06.2006 - S 4 AS 535/05   

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SG Bayreuth, 23.06.2006 - S 4 AS 535/05 (https://dejure.org/2006,34996)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 23.06.2006 - S 4 AS 535/05 (https://dejure.org/2006,34996)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - S 4 AS 535/05 (https://dejure.org/2006,34996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung i.H.d. tatsächlichen Aufwendungen i.R.v. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Kriterien für das Vorliegen einer angemessenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus SG Bayreuth, 23.06.2006 - S 4 AS 535/05
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß die durch das Landratsamt F. Anfang 2001 erhobenen Daten ursprünglich eine ausreichende Grundlage für die Festsetzung angemessener Mietkosten (für Sozialhilfeempfänger) gebildet haben, so sind sie jedenfalls nach einem Zeitraum von deutlich über 4 Jahren nicht mehr geeignet, im Rahmen des § 22 SGB II einen Richtwert für die Angemessenheit von Unterkunftskosten vorzugeben (zur grundsätzlichen Notwendigkeit von Ermittlungen des Leistungsträgers, die eine Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten in seinem Zuständigkeitsbereich zulassen, (und damit von turnusmäßigen Ermittlungen) siehe Hessisches Landessozialgericht, Beschl. v. 13.12.2005 - L 9 AS 48/05 ER).

    Denn die Wohngeldtabelle des § 8 WoGG kann nicht zur Bestimmung der Angemessenheit von Mietaufwendungen herangezogen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Urt. v. 31.8.2004 - 5 C 8/04), nicht einmal als Orientierungshilfe im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Hessisches Landessozialgericht, Beschl. v. 13.12.2005 - L 9 AS 48/05 ER).

  • BVerwG, 31.08.2004 - 5 C 8.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten, Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus SG Bayreuth, 23.06.2006 - S 4 AS 535/05
    Denn die Wohngeldtabelle des § 8 WoGG kann nicht zur Bestimmung der Angemessenheit von Mietaufwendungen herangezogen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Urt. v. 31.8.2004 - 5 C 8/04), nicht einmal als Orientierungshilfe im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Hessisches Landessozialgericht, Beschl. v. 13.12.2005 - L 9 AS 48/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2005 - L 7 AS 164/05
    Auszug aus SG Bayreuth, 23.06.2006 - S 4 AS 535/05
    Die dabei entwickelten Grundsätze finden nach Auffassung des Gerichts auch im Rahmen des zum 1.1.2005 in Kraft getretenen § 22 (1) S. 1 SGB II Anwendung (so u.a. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 11.8.2005 - L 7 AS 164/05 ER; Söhngen in jurisPK-SGB II, § 22 Rn. 21).
  • LSG Bayern, 16.02.2006 - L 11 AS 68/05

    Zahlung eines Mehrbedarfszuschlags wegen kostenaufwändiger Ernährung auf Grund

    Auszug aus SG Bayreuth, 23.06.2006 - S 4 AS 535/05
    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung von den Heizungskosten eine Pauschale von einem Sechstel für die Warmwasserzubereitung abzuziehen, soweit die Heizungskosten die Kosten der Warmwasserzubereitung mit beinhalten und sich die Höhe der letzteren nicht getrennt ermitteln läßt, da die Kosten für Warmwasser bereits durch die Regelleistung mit abgedeckt sind (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 16.02.2006 - L 11 AS 68/05; teilweise wird in der Literatur auch ein 20-prozentiger Abschlag befürwortet, vgl. Rothkegel a.a.O. Rn. 35 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - L 12 AS 77/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die vielfach gegen die Anwendung des WoGG vorgetragenen Bedenken (vgl. Hessisches Landessozialgericht -LSG - , Beschluss vom 28.03.2006, L 7 AS 122/05 ER; SG Bayreuth, Urteil vom 23.06.2006, S 4 AS 535/05; SG Konstanz, Gerichtsbescheid vom 03.05.2006, S 9 AS 2353/05; SG Osnabrück, Urteil vom 05.05.2005, S 22 AS 295/05 sowie SG Aachen, Urteil vom 10.08.2006, S 9 AS 48/06) wurden zwischenzeitlich durch das Bundessozialgericht -BSG - bestätigt.
  • SG Aachen, 23.10.2006 - S 23 (10) AS 88/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die vielfach gegen die Anwendung des WoGG vorgetragenen Bedenken (vgl. Hessisches Landessozialgericht - LSG - , Beschluss vom 28.03.2006, L 7 AS 122/05 ER; SG Bayreuth, Urteil vom 23.06.2006, S 4 AS 535/05; SG Konstanz, Gerichtsbescheid vom 03.05.2006, S 9 AS 2353/05; SG Osnabrück, Urteil vom 05.05.2005, S 22 AS 295/05 sowie SG Aachen, Urteil vom 10.08.2006, S 9 AS 48/06) wurden zwischenzeitlich durch das Bundessozialgericht - BSG - bestätigt.
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